Die wirtschaftliche Situation in Kroatien
Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien ein Mitglied der EU und somit gilt auch die Personenfreizügigkeit - nun steht es grundsätzlich jedem EU-Bürger frei in Kroatien zu leben und Arbeit zu suchen, und auch dort zu arbeiten, ohne eine besondere Arbeitserlaubnis beantragen zu müssen. Bezüglich Arbeitsbedingungen, Sozialleistungen und Steuerbestimmungen gelten für Auswanderer gleiche Bestimmungen wie für kroatische Staatsangehörige.
Für Nicht-EU-Bürger gelten besondere Bestimmungen, die sich teils sehr zügig ändern und komplex sind.